Die Chronik – Seite 11/12

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Wie gross die 1812 zugestellten Holzungen gewesen sind, läst
sich nicht mehr festlegen. Da die zugeteilte Gesamtfläche etwa
100 (kleiner war als die von 1815, lassen sich die den Hausbesit-
zern zugefallenen Anteile ungefähr abschätzen.

Den Püllenberg hatten die Großenmarper mit einen Knick umgeben
“ um ihn zu Verteidigen“. Es wird gesagt, dass dieser Knick kein
Landknick gewesen sei, den das ganze Amt Blomberg habe knicken müs-
sen, sondern dieser Knick habe dem Dorfe gehört. Schutz und Unter-
haltung des Knickes war den Knickmeistern anvertraut, die jedermann
zum Knicken auffordern konnten. Um 1500 werden mehrfach diejenigen
bestraft die nicht zum Knicken erschienen waren, oder aus dem
Knick „Roden gehobbet“ hatten. Knickmeister waren zu jener Zeit
Hue und Molenhans (Möllering). An den Wegen zum Püllenberg waren
Schlinge oder Sohlagbäume angebracht. Püllingschling, Giesseling-
schling und „in dem Khobome“ genannt (1557), die mit 4 Schlüssel
verschlossen wurden. Die Knickmeister bewahrten die Schlüssel auf.
Da der Knick eine mehrere Meter breite dichte undurchdringliche
Hecke aus Dornen und niedergebogenen Ästen und Zweigen war, konnte
niemand in den Wald gelangen. Bei reicher Eichelmast blieb der Dorf-
sohweinehirt den Winter über mit seinen Schweinen im Püllenberg.
Und wenn um 1520 Blome der Sohn des auf Gut Altendonop ansässigen
Idol Torn, im Püllenberge einmal jagen wollte, erbat er sich von
den Knickmeistern die Schlüssel aus, „jedoch mit der Verheissung
dat gein schade im Püllenberg geschehen solde“. Seit 1530 etwa hatte
sich nun niemand mehr um den Knick gekümmert, man hatte ihn viel-
mehr verhauen und verwüstet. Die Altendonoper allen voran die Ge-
brüder Pranz und Reineke v. Donop hatten dies benutzt, um mit ihren
Vieh in den Püllenberge in die Kottmann’sehen Hölzer, ja noch da-
rüber hinaus in das v.Kerssenbrock`sche Holz im Loh einzudringen.
Die Großenmarper wehrten sich, schritten schließlich zur Pfändung,
wobei es zu einem xxxxxx großen Hudeprozeß kam, der unter großem
Zeugenaufgebot 1557 durchgeführt wurde und mit einem vollen Siege
der Großenmarper endete. Es wurde bestimmt, dass Holzhau, Mast und
Hude wie bisher den Großenmarpern allein gehörte.

Ein bei den Grenzakten liegendes Verzeichnis von 1502 nennt noch
einige andere Sohlinge, die vom Dorfe zu bedienen waren.
dat püllingsohling dat warett de van grotenmarpe

eyn alingk vor dem steynwege warett de van grotenmarpe,
Im Dorfe to gysein eyn slingk waret de van grotenmarpe.

Die Schlagbäume am Steinwege und „Vor den Bollen“ werden wir in
Dorfe selbst zu suchen haben. Ob der Steinweg der Weg nach Donop
und „vor den Bollen“ der Hestruper Weg ist ? – Alte Leute wussten
noch vor 40, 50 Jahren zu erzählen, in welch trostloser Verfassung
der etwas tief gelegene Hestruper Weg gewesen ist. Grundlose Wege
wurden früher oft mit, Holz (Bohlen) ausgebessert, daher rührt wohl
die Bezeichnung „vor den Bollen her“ – Ähnliche Bezeichnungen „up
den Bollen“, „Bohlensiekeweg“, finden sich auch in Belle und Biller
beck.
Pullingschling und Giesselschling gehörten jedoch zum Püllenberger
Knick. Der Standort dieser Schlagbäume läst sich noch mit Sicher-
heit angeben. Giesselschling bei der Giesselkuhle, Püllingschling am
Hauptwege, und der oben (1557) genannte „indem Kuhbaume“ an der
kleinen Landwehr. Höchst eigenartig ist nun der Ausdruck „Im Dorfe
to gyselin eyn slingk“. In unmittelbarer Nähe wird 1643 mehrfach
eine „Gieselslinde“ genannt. Alle diese Bezeichnungen Gieselkuhle,

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Gieselschling und Giesellinde weisen auf eine längst verschwundene
Ansiedlung am Püllenberg hin, die Giesellinde wird die alte Hof-
linde gewesen seine. Ob der Hof nach seinem Gründer benannt ist ?

Die Hestruper Gemarkung.
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Hestrup hatte eine Kapelle – Grundstücke „Alter Kirchhof“ und
eine Mühle = 1643. Flurname „Mohlenbrede“ Hestrup war Eigentum
der Grafen von Pyrmont, die an 13.9.1457 den Tileke v. Hanesentorp
mit dem Zenten und Gut zum Richenberge mit 4 Höfen zu Hessentrop
und 3 zehntfreien daselbst, mit dem Hofe und Holze zu Selbeck und
dem halben Hofe zu Allersieke belehnten (Reg.2195). Seit 1518 war
dies Lehen im Besitze der Familie v. Kerssenbrock, indem am 31.10.
1518 Lübbert v. Hensentorp Herzog Heinrich v. Braunschweig und Lüne-
burg bat, den Franz v. Kerssenbrook und seine Brüder damit zu beleh-
nen (v.Kerssenbrock’sches Archiv). Aus diesem Lehn gehörten nach
Hestrup die 4 Höfe und 3 Hufen und das Lohholz. Der Hof zum Aller-
sieke lag bei Rothe Kuhle, zu ihm gehörte die „Allersieksche Feld-
mark“, links am Wege von Großenmarpe nach Barntrup. Es sind daraus
die jetzt in Rothe Kuhle liegenden Höfe ausgestattet worden, die
1770/80 von Sommersell nach Rothe Kuhle verlegt sind. An derselben
Strassenseite liegen auch das Lohholz und Lohfeld und auf der andere
anderen Seite die Hestruper Feldmark. Unbekannt ist Groneholz,
während das Biggenbruch vor Selbeck bei den früher Rodewald’schen
jetzt Tölleschen Hofe liegt.
Die Hestruper Gemarkung war an die Großenmarper Höfe aufgeteilt,
einiges Land ist auch an die Selbecker und sommerseller Höfe gekom-
men. Die Großenmarper werden gleich nach dem Untergange des Dorfes
damit bemeiert worden sein. Aus einer Urkunde den v.Kerssenbrook‘
schen Archivs vom 20.6.1487 ergibt sich, dass „Brant Husmann to
groten Marpe“ und seine Nachbarin „die Cordesche“ (Brand und Kohring)
Hestruper Land in meierstättischen Gewinn unterhatten, man wird
daraus schliessen dürfen, dass auch die anderen Höfe schon damals
ihr Hestruper Land besessen haben. So ist es noch die Familie von
Hensentorp gewesen, die Hestrup die den Großenmarper Höfen gegen
die üblichen Abgaben überlassen hat. Da nun 1393 und 1394 „de megger
to Hessentorpe“ noch genannt wird, ist Hestrup in der Zeit von,
1393 – 1487 untergegangen, sehr wahrscheinlich in der Everstein‘
schen Fehde (um 1407).
1832 erzählte man sich in Hestrup: Auf der sogenannten Leimke